Durch meine ehemalige Tätigkeit in der Finanzverwaltung als Steuerfahndungsprüfer, verfüge ich über langjährige Berufserfahrung im Steuerstrafrecht.
MeineLeistungen:
Ich berate und betreue den Mandanten
- bei der Erstattung einer strafbefreienden Selbstanzeige
- im Ermittlungsverfahren nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft, der Bußgeld- und Strafsachenstelle bzw. der Steuerfahndungsstelle. Hierzu zählt auch im laufenden
Verahren tragbare Lösungen zwischen Beschuldigten und den Strafverfolgungsbehörden zu finden.
- während dem Steuerstrafprozess vor Gericht